Dr. Lutz Lautenbacher Kosmetik

Produkte sind niemals das was sie sind,

sondern das, was man aus ihnen macht.

Von der Produktidee bis zur Marktreife ist es ein weiter Weg. An welcher Stelle Sie uns einschalten, bleibt Ihnen überlassen. Wir helfen Ihnen bei der Analyse des Marktbedarfs genauso professionell wie bei der Entwicklung des Produkts oder beim Import aus Staaten außerhalb der EU. Auch der Export Ihrer Produkte in andere, auch außereuropäische Märkte kann von uns begleitet werden.

Wir sind Ihr Partner. Ob für die Rezepturenentwicklung, die Auswahl der Wirksubstanzen oder die Erstellung der Produktangaben. Immer ist dabei profunde Detailkenntnis gefragt:

Wir erstellen toxikologische Sicherheitsbewertungen, prüfen die Verkehrsfähigkeit und stellen Ihnen ungeschminkte Ergebnisse für Ihre Entscheidungen bereit. So gesehen ist es wie in anderen Branchen auch: Es kommt immer darauf an, was man daraus macht.

Die neue europäische Kosmetikverordnung gilt grundsätzlich ab dem 11. Juli 2013.

 

  • Prüfung der Verkehrsfähigkeit von kosmetischen Mitteln
  • Beratung beim Import und Export kosmetischer Mittel aus Mitgliedsstaaten der EU und Staaten außerhalb der europäischen Gemeinschaft
  • Beurteilung von Kennzeichnung und Werbetexten für kosmetische Mittel
  • Zusammenstellung und Erarbeitung der Produktangaben gemäß neuer europäischer Kosmetikverordnung
  • Neuentwicklung von Rezepturen und Produktkonzepten für Kosmetika
  • Erarbeitung von Studiendesigns für Wirknachweise
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